Die neue Datenschutzerklärung DSGVO betrifft uns alle!

Was ändert sich durch die neue Datenschutzerklärung (DSGVO)?

Datenschutz ist vor allem in Deutschland ein wichtiges Thema. Dabei ist es ganz gleich, ob man nur ein Kontaktformular auf der Website hat oder ein komplettes Shopsystem.

2018 greifen weitreichende Änderungen. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO). Da ein Verstoß gegen die neue Verordnung sehr teuer wird (bis zu 20 Millionen € oder 4 % des Jahresumsatzes) muss sich jeder Website Betreiber mit dem Thema zwangsweise auseinandersetzen.

Bist du von der DSGVO betroffen?

Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt für ganz Europa. Sie regelt den Umgang von Websitebetreibern personenbezogenen Daten. Viele der bisher geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden damit abgelöst.

Die gute Nachricht ist, dass die Datenschutzgrundverordnung das Datenschutzrecht innerhalb von Europa vereinheitlicht. Wer also eine Website betreibt, die europaweit Kunden akquiriert, bekommt hier eine Erleichterung.

Die schlechte Nachricht ist, dass wohl oder übel alle Webseiten betroffen sind, auch wenn diese als Zielgruppe nur den deutschen Markt haben.

Und wenn hier die Rede von »allen Webseiten« ist, dann ist damit auch wirklich jedes Unternehmen gemeint, welches in irgendeiner Form Nutzerdaten erfasst. Da dies bereits das normale Kontaktformular betrifft oder möglicherweise bereits die Verwendung einer Internetschrift (Google Webfonts), dürften 99 % der Website Benutzer betroffen sein.

Erfasst du wirklich personenbezogene Daten?

In der Regel: ja. Grundsätzlich sind dies zwar Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontodaten oder Standortdaten. Damit könnten viele meinen, dass sie von der Verordnung nicht betroffen sind.

Allerdings gilt bereits die Möglichkeit der Identifizierung als ausreichend! Diese Möglichkeit besteht über die Erfassung der IP-Adressen oder über Cookies. Und hier beginnt das Dilemma. Denn nahezu jeder Hoster erfasst die IP-Adresse der Besucher. Zudem verwenden fast alle Designvorlagen (Themes) Cookies. Diese sind zum Beispiel notwendig, damit man sich überhaupt in eine Website einloggen kann, um diese zu bearbeiten.

Ich wiederhole es gerne noch einmal: Die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO betrifft grundsätzlich alle Website-Betreiber.

Welche Strafen oder Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die DSGVO?

Es ist auffällig, dass die EU Verordnung drastische Strafen vorsieht. Während bislang ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz mit rund 50.000 € geahndet wurde (bei einer maximalen Grenze von 300.000 €) kann ein Bußgeld im Rahmen der DSGV U bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Der Rubel rollt auch für Anwälte! Da Datenschutzrecht in den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Relevanz fällt, können Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes abgemahnt werden. Theoretisch kann damit jeder Anwalt Verstöße gegen die DSGVO abwarten. Und wie die Vergangenheit zeigt, wird dies auch passieren.

Was ist zu tun?

Die gute Nachricht ist, dass in Deutschland bereits jetzt ein sehr strenges Datenschutzrecht gilt. Damit ändern sich gar nicht allzu viele Dinge.

Erstens: Nach der neuen Verordnung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Es bedarf zur Erhebung der Daten also die Einwilligung der betroffenen Person oder eine Erlaubnis per Gesetz (z.B. TMG, Vorgaben der DSGVO)

Zweitens: man darf nicht mehr alle Daten beliebig erheben, sondern nur die Daten, die tatsächlich für einen konkreten Zweck benötigt werden. Diese Daten müssen zudem inhaltlich und sachlich richtig sein und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Drittens: Der wichtigste Punkt ist der Punkt Datensicherheit. Jeder, der Daten erfasst, muss nach dem aktuellen Stand der Technik alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die erfassten Daten zu schützen.(https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/)

Viertens: jeder EU-Bürger hat das Recht auf Löschung seiner Daten, dieses Recht ist nun erstmalig in Art. 17 der Verordnung festgehalten. Eine Verpflichtung besteht sogar dann, wenn der Zweck für die Datenverarbeitung weggefallen ist, der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig war. Zu bedenken ist, dass das Recht auf Löschung der Daten mit anderen Gesetzen kollidieren kann. In diesem Fall gehen in der Regel die anderen Rechtsvorschriften vor. So muss man zum Beispiel einen Kauf buchhalterische für das Finanzamt dokumentieren. Hier kann man die Daten nicht ohne Weiteres löschen.

Fünftens: im Zweifel muss der Unternehmer nachweisen, dass er alle Datenschutzprinzipien eingehalten hat.

Wie bekommt man rechtskonform die Einwilligung zur Datenerhebung?

Die Form der Einwilligung ist nach der neuen Verordnung nicht festgelegt. Eine Einwilligung kann also mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Bitte bedenke, dass man die Einwilligung nachweisen muss. Dies kann bei einer mündlichen Erklärung schwierig werden.

Es muss bedacht werden, dass grundsätzlich keine Generalvollmacht erteilt wird, sondern man muss zweckgebunden Daten erheben. Die Verarbeitungszwecke müssen in der Datenschutzerklärung aufgelistet werden.

Der einfachste Weg ist, sich über ein Opt-in-Kästchen die Einwilligung bestätigen zu lassen, wichtig ist dabei, dass der Nutzer die Bestätigung aktiv abgeben musst. Das kleine Häkchen darf also nicht vorab gesetzt sein.

Die Einwilligung muss außerdem freiwillig erfolgen. Man darf also den Vertrag nicht davon abhängig machen, ob man Daten erfasst, eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Datenerfassung für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

Jeder muss das Recht haben, seine Einwilligung jederzeit und kostenlos widerrufen zu können.

Muss man der Website eine neue Datenschutzerklärung hinzufügen?

Unbedingt! Da die neue Verordnung eine Reihe neue Datenschutzbestimmungen enthält, müssen auch alle bisherigen Datenschutzerklärungen angepasst werden. Im besten Fall leistet man sich für eine vernünftige Datenschutzausrichtung der Website einen Fachanwalt, wer hier die Kosten sparen möchte, kann sich auch im Internet umfangreich auf verschiedenen Portalen informieren. Weitere Informationen, Checklisten und einen Onlinegenerator für Datenschutzerklärungen findet man zum Beispiel auf www.e-recht24.de

Tool-Tipp:

Folgende Apps nutze ich in meinem Blog. Zu den meisten dieser Apps findest du auf meinem YouTube-Kanal oder direkt hier eine ausführliche Review.

Keyword-Strategie: WriterZen, LongTailPro, Link Assistant
Content-Erstellung: Frase, StoryChief, Bramework, NeuronWriter
Optimierung Pagespeed: WP Rocket, ShortPixel
Optimierung Conversion: Convertbox
Sicherheit: WPVivid

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