Kundenbriefing

Kundenbriefing

Um ein Angebot abgeben zu können, bedarf es der genauen Abstimmung mit den Kunden. Es gilt zu klären, was der Kunde erwartet, welche Anforderungen er an uns stellt und welche Leistungen der Kunde selbst erbringen kann und will. Je genauer Sie über die Vorstellungen und Wünsche des Kunden informiert sind, desto eher können üble Überraschungen und der Dämon »Mehrarbeit« ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde ist das Kundenbriefing von herausragender Wichtigkeit

3 Gründe für DICH als Designer(in)

3 Gründe für DICH als Designer(in)

5 Gründe für SIE als Designer! Bei all dem sollten Sie sich stets vergegenwärtigen, dass Ihnen der Kunde Geld anvertrauen möchte. Es liegt an Ihnen, ihm gute Gründe für sein Vertrauen aufzuzeigen. Versetzen Sie sich dazu in die Lage des Auftraggebers und überlegen Sie, mit welchen Stärken Sie sich selbst überzeugen würden. Folgende »Top-5-Entscheidungsgründe« sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Nutzungsrechte {N03}

Nutzungsrechte {N03}

Durch die Nutzungsvergütung kann auf die individuellen Bedürfnisse und auf das Budget des Kunden eingegangen werden. So wird unterschieden, in welchem Umfang die Arbeit genutzt wird, in welchem Zeitraum, welcher Region und ob die Entwürfe dem Kunden exklusiv oder nicht exklusiv zur Verfügung stehen. Damit haben wir vielfältigste Möglichkeiten, den Kostenball flach zu halten. So könnte die Nutzungsdauer für einen Aktionsflyer auf ein Jahr beschränkt

Nutzungsrechte {N02}

Nutzungsrechte {N02}

Bislang haben wir eine Menge über Nutzungsrechte gelesen. Die Vor- und Nachteile beleuchtet. Es ist an der Zeit, in die Praxis einzutauchen und zu schauen, wie wir mit Nutzungsrechten umgehen und diese berechnen. Dazu haben wir bereits weiter oben im Gesetz gelesen: § 31 Abs. 1 Satz 2 UrhG:
Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich

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