Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet

Die digitalen Medien, allen voran das Internet, machen es uns leicht an Bildmaterial, an Texte oder vorgefertigte Programmbausteine zu kommen. Mit wenigen Klicks laden wir eine hübsche Fotografie von New York City, den passenden Informationstext aus einem digitalen Reiseführer samt einer ansprechenden Anfahrtsskizze zum Hotel aus dem Netz.

Nutzungsrechte {N01}

Nutzungsrechte {N01}

Der Grafik-, Mode-, Produkt- oder Textildesigner ist nicht nur Berater, Gestalter, (Überlebens-) Künstler und Unternehmer, sondern auch Lizenzgeber. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt die Schaffung von gestalterischen Werken nämlich nicht nur als Dienst- oder Werkleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern ggf. auch als eine persönliche, geistige Schöpfung.

Foto Recht – Leitfaden

Foto Recht – Leitfaden

19-seitiger Fotorecht-Leitfaden des DFJV zu den Themen Bildbeschaffung, Bildverkauf und Bildveröffentlichung.

Nutzungsrechte {N05}

Nutzungsrechte {N05}

Durch die Nutzungsvergütung kann auf die individuellen Bedürfnisse und auf das Budget des Kunden eingegangen werden. So wird unterschieden, in welchem Umfang die Arbeit genutzt wird, in welchem Zeitraum, welcher Region und ob die Entwürfe dem Kunden exklusiv oder nicht exklusiv zur Verfügung stehen. Damit haben wir vielfältigste Möglichkeiten, den Kostenball flach zu halten. So könnte die Nutzungsdauer für einen Aktionsflyer auf ein Jahr beschränkt

Nutzungsrechte {N04}

Nutzungsrechte {N04}

Durch die Nutzungsvergütung kann auf die individuellen Bedürfnisse und auf das Budget des Kunden eingegangen werden. So wird unterschieden, in welchem Umfang die Arbeit genutzt wird, in welchem Zeitraum, welcher Region und ob die Entwürfe dem Kunden exklusiv oder nicht exklusiv zur Verfügung stehen. Damit haben wir vielfältigste Möglichkeiten, den Kostenball flach zu halten. So könnte die Nutzungsdauer für einen Aktionsflyer auf ein Jahr beschränkt

Nutzungsrechte {N03}

Nutzungsrechte {N03}

Durch die Nutzungsvergütung kann auf die individuellen Bedürfnisse und auf das Budget des Kunden eingegangen werden. So wird unterschieden, in welchem Umfang die Arbeit genutzt wird, in welchem Zeitraum, welcher Region und ob die Entwürfe dem Kunden exklusiv oder nicht exklusiv zur Verfügung stehen. Damit haben wir vielfältigste Möglichkeiten, den Kostenball flach zu halten. So könnte die Nutzungsdauer für einen Aktionsflyer auf ein Jahr beschränkt

Nutzungsrechte {N02}

Nutzungsrechte {N02}

Bislang haben wir eine Menge über Nutzungsrechte gelesen. Die Vor- und Nachteile beleuchtet. Es ist an der Zeit, in die Praxis einzutauchen und zu schauen, wie wir mit Nutzungsrechten umgehen und diese berechnen. Dazu haben wir bereits weiter oben im Gesetz gelesen: § 31 Abs. 1 Satz 2 UrhG:
Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich

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