Durch die Nutzungsvergütung kann auf die individuellen Bedürfnisse und auf das Budget des Kunden eingegangen werden. So wird unterschieden, in welchem Umfang die Arbeit genutzt wird, in welchem Zeitraum, welcher Region und ob die Entwürfe dem Kunden exklusiv oder nicht exklusiv zur Verfügung stehen. Damit haben wir vielfältigste Möglichkeiten, den Kostenball flach zu halten. So könnte die Nutzungsdauer für einen Aktionsflyer auf ein Jahr beschränkt werden. Wird die Aktion im zweiten Jahr wiederholt, ist nur die Differenz zur erweiterten Nutzung zu zahlen. Dementsprechend kann der Kunde die Effizienz einer Werbeaktion in Ruhe testen und trägt ein geringes finanzielles Risiko. Stellt sich heraus, dass die Werbung ein so großer Erfolg war, dass er unsere Arbeit weiternutzen möchte, ist er sicher auch bereit, etwas mehr für diese Leistung zu zahlen.
In der Praxis hilft es, sich verschiedene „Nutzungspakete“ zusammenzustellen. Zur genauen Festlegung der einzelnen Nutzungsfaktoren hilft uns auch an dieser Stelle der VTV Tarifvertrag für Designleistungen weiter, der uns ein schönes Rechenwerk an die Hand gibt.
Anbei ein Beispiel für ein „Großes Lizenzpaket“
Beipielrechnung für ein Großes Lizenzpaket.
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Entwurfsvergütung:
76,00 EUR pro Stunde
Nutzungsvergütung:
exklusiv (1,0)
weltweit (2,5)
unbegrenzt (1,5)
umfangreich (1,2)
= Nutzungsfaktor 6,2 = 0,8 x 76,00 EUR
= 471,20 EUR
Summe (netto):
Entwurf: 76,00 EUR
Nutzung: 471,20 EUR
Gesamt: 547,20 EUR
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